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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Burdeaubis Burgeß |
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.
Burgau, (1885) 2119 Einw.
Burgdorf, 1) Regbez. Lüneburg, (1885) 3324 Einw.
Bürgel, (1885) 1676 Einw.
^[Spaltenwechsel]
Bürgerliches Gesetzbuch (Zivilgesetzbuch), Gesetz, welches das Privatrecht (bürgerliche Recht) eines Landes
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Bürger (Hugo)bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
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758
Bürger (Hugo) - Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich
B.s dritte Frau, Christine Elise, geb. Hahn, geb. 19. Nov. 1769 zu Stuttgart, wurde nach der Scheidung Schauspielerin in Altona, Hannover und Dresden, zog später
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreichbis Bürgerrecht |
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759
Bürgerliches Gesetzbuch für Österreich - Bürgerrecht
(§§. 1749-2164) das Erbrecht. Trotz aller Anfechtungen, die der Entwurf erfahren hat, ist ihm das Zeugnis nicht zu versagen, daß er eine gründliche, ernste, im einzelnen wohlerwogene
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Gemeine Figurenbis Gemeingefährliche Handlungen |
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der österreichischen Monarchie durch das österreichische bürgerliche Gesetzbuch von 1811; endlich für das Königreich Sachsen durch das bürgerliche Gesetzbuch von 1863, welches mit 1. März 1865 in Wirksamkeit trat. Dadurch schied sich Deutschland
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0156,
Deutschland und Deutsches Reich (Heerwesen. Wappen. Flaggen) |
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. Auf dem großen Gebiete des bürgerlichen Rechts gelten sonst noch große Verschiedenheiten (s. Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich); das hat zur Folge, daß nicht alle Civilprozeßsachen in letzter Instanz an das Reichsgericht gebracht werden
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Deutsches Reichbis Deutsches Theater |
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) und Bayern (1861 fg.) nur Vorarbeiten zu stande kamen, bekam Sachsen 1863 ein Bürgerliches Gesetzbuch. Über die Gesetzgebung des neuen Deutschen Reichs s. Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches, S. 146 fg.), über das von diesem
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0086,
von Unger (Max)bis Ungnad |
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eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Königreich Sachsen, mit besonderer Rücksicht auf das österr. allgemeine bürgerliche Gesetzbuch besprochen» (Wien 1853), «Die rechtliche Natur der Inhaberpapiere» (Lpz. 1857), der «Revidierte Entwurf eines bürgerlichen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
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vom 4. Juni 1794, das österreichische allgemeine bürgerliche Gesetzbuch von 1811 und das bürgerliche Gesetzbuch für das Königreich Sachsen vom 2. Jan. 1863 hervorzuheben. Auch muß hier bemerkt werden, daß in den preußischen, bayrischen und hessischen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0089,
Deutsches Recht |
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- und des Strafprozesses) weist nur zu einem sehr geringen Teil auf röm. Recht zurück. Wenn man von dem Gegensatz vom Deutschen und Römischen Recht (s. d). spricht, hat man dabei das bürgerliche Recht im Sinne. In diesem ist aber der Grundstock röm
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0608,
Testament (juristisch) |
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entmündigten Personen vollständig entzogen. Die in ihrer Geschäftsfähigkeit nur beschränkten Personen, wie Minderjährige, können nach dem Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1912), solange sie das 16. Lebensjahr nicht zurückgelegt
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Vorgebirgebis Vormundschaft |
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. Näherrecht (s. d.) dadurch, daß letzteres gegen den neuen Erwerber einer Sache, nicht gegen den Veräußerer derselben gegeben ist. Nach dem Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 481 ff.) muß der Verpflichtete, falls er den betreffenden Gegenstand
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0515,
Juristentag (Köln 1891) |
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501
Juristentag (Köln 1891)
dings wieder mehr und mehr empfunden wird. Inner- j halb des Deutschen Reiches aber hat in den letzten Jahren der Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches das Interesse an den Arbeiten des Juristentags er- i heblich
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0816,
von São Paulobis Sauer |
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802
São Paulo - Sauer
und Weltweisheit, von Zivil- und Kriminalrecht und bürgerlicher Moral enthalten die altindischen Gesetzbücher. Neue Arbeiten auf diesem Gebiet sind die englische Übersetzung von Manus Gesetzbuch von Bühler(Oxforo1886
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Ortleralpenbis Örtliche Kollision der Gesetze oder Statuten |
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das auswärtige Vermögen des Gemeinfchuldners
nicht berührt. Den Folgen solchen Rechtszustandes
soll durch Staatsverträge vorgebeugt werden.
Für das bürgerliche Recht, für das das Ein-
sührungsgesetz zum Vürgerl. Gesetzbuch für das
Deutsche "Reich
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0201,
von Feueranbeterbis Feuerbach |
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. Gleichzeitig arbeitete er seit 1807 auf königlichen Befehl den Code Napoleon in ein bürgerliches Gesetzbuch für Bayern um, das 1808 und 1809 teilweise im Druck erschien, aber nicht in Wirksamkeit getreten ist. Die ihm 1812 zugewiesene Redaktion des Codex
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0933,
von Römisches Rechtbis Römisches Reich (Stände) |
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- und Zivilprozeßordnungen zu erlassen, welche das römische Recht wenigstens auf diesem Gebiet mehr und mehr verdrängten. 1863 trat in Sachsen ein neues bürgerliches Gesetzbuch in Kraft, welches das römische Privatrecht vollständig beseitigte
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0346,
Civiletat |
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(Erlangen 1877); ders., Bürgerliche Eheschließung und Trauung (ebd. 1878); Dieckhoff, Kirchliche Trauung (Rostock 1878); Sicherer, Personenstand u. Eheschließung in Deutschland. Erläuterung des Reichsgesetzes vom 6. Febr. 1875 (Erlangen 1879; neue Titel
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Rechtswohlthatbis Recitativ |
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.) in Deutschland die Rechtseinheit hergestellt, wie dies schon zuvor in Ansehung des Strafrechts durch den Erlaß des norddeutschen, jetzt deutschen Strafgesetzbuchs geschehen war. Ein deutsches bürgerliches Gesetzbuch ist in der Vorbereitung begriffen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0632,
Rechtswissenschaft (Geschichte und Litteratur) |
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bürgerlichen Gesetzbuch (1811), traten die Gesetzbücher Napoleons I. an die Seite, welche nicht nur das Privatrecht, sondern auch das Straf- und Prozeßrecht normierten. Das Napoleonische Handels-^[folgende Seite]
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Recht auf Arbeitbis Rechtfertigung |
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, daß die Zersplitterung des R., welche in Deutschland eine Folge der staatlichen Zersplitterung war, eine dem Bedürfnisse deutschen Geistes nach Mannigfaltigkeit entsprechende Gestaltung gewesen wäre. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch gilt in Österreich
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0339,
Ehe (kirchliche und Ziviltrauung; Wirkungen der Eheschließung) |
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kirchlicher Trauung und Einsegnung irgendwie beeinträchtigt wird. Dies System ging von Frankreich aus auch in diejenigen deutschen Territorien über, in welchen das französische bürgerliche Gesetzbuch Gesetzeskraft erlangt hat, nämlich Rheinbayern
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0348,
Civilprozeß |
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Pesetas, Württemberg
1799459 M. und 295849 M. Apanagen.
Eivilprozeß, bürgerliches Verfahren, ist
die gesetzlich geregelte Form der staatlichen Privat-
rechtspflege. Die Rechtsordnung gestattet dem in
seinem Privatrecht (bürgerlichen Recht
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0347,
von Civilgerichtbis Civilliste |
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, die Ausübung der Rechtspflege in Civilsachen (s. Gerichtsbarkeit ).
Civilgesetzbuch , s. Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich .
Civilingenieur bezeichnet ursprünglich den Gegensatz zu Militäringenieur (s. Ingenieur
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0646,
von Schuldscheinbis Schule |
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und mehr abzugehen; eine Ansicht, welcher auch der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs Rechnung trägt. Doch verlangt derselbe (§ 683) schriftliche Form, wenn ein Schuldversprechen ohne Angabe des Verpflichtungsgrundes gültig und klagbar
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0382,
von Wanderzellenbis Wanfried |
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, welche nicht offenkundig waren und erst später entdeckt wurden, die Aufhebung des Kaufvertrags verlangen. Nach preußischem Landrecht und französischem Zivilrecht sowie nach dem Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 381 ff.) ist dagegen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0204,
von Börsenschiedsgerichtbis Börsensteuer |
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, ist die
Eintragung zur Wirksamkeit des Geschäfts nicht
erforderlich. Wahrend nach dem neuen Vürgcrl.
Gesetzbuch sonst das Differenzgeschäft (s. d.) als
Spielvertrag, also als nichtverbindend anzusehen
ist, schließt das Vörsengesetz (§.69) bei Börsm
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0095,
von León de los Aldamasbis Leonhardt |
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), "Die Universität Bologna im Mittelalter" (ebd. 1888), "Der Irrtum als Nichtigkeitsgrund im Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich" (Berl. 1889), "Roms Vergangenheit und Deutschlands Recht" (Lpz. 1889), "Die Eideszuschiebung
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Morgen (Kurt Ernst)bis Morgenstern |
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.
Das Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich
hat Vorschriften über die M. nicht aufgenommen.
Morgengabskinder, soviel wie uneheliche
Morgenland, s. Orient. Mnder.
Morgenländifche Kirche, s. Griechische Kirche
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Stamphanäsbis Standesbeamte |
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von Fürsten aus souveränen Häusern auf ihren jeweiligen Residenzen (oder am Mast des Schiffs, auf dem sie sich befinden) geheißt werden. (S. Deutschland und Deutsches Reich, Flaggen.) Im deutschen Heere wird im Manöver wie im Felde der Standort des
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0088,
von Empediasbis Empfangbarkeit der Ware |
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, die sog.
Rausch- oder Krähenbeere, auch Vrocken-
myrte genannt, N. m'Zrnin ^., in Deutschland an
einigen Stellen der höhern Gebirge. In Grönland
ißt man die wacholderähnlichen Beeren als anti-
skorbutische Mittel und bereitet ein weingeistiges
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Wucherblumebis Wühlmaus |
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. gänzlich aufgehoben, in Deutschland durch norddeutsches Bundesgesetz vom 14. Nov. 1867, welches seit 1871 als Reichsgesetz gilt und in §. 1 bestimmt, daß Höhe der Zinsen sowie Höhe und Art der Vergütung für Darlehne u. s. w. der freien Vereinbarung
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0837,
Deutschland (Reichstag, Bundesrat) |
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bürgerlichen Rechts, doch ist die Ausarbeitung eines gemeinsamen bürgerlichen Gesetzbuchs für ganz D. unternommen. Andre Gegenstände endlich, wie namentlich das Gebiet der innern Landesverwaltung, sind lediglich der Landesgesetzgebung der einzelnen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0982,
Juden |
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. 1867 die Unabhängigkeit der Ausübung bürgerlicher und polit. Rechte vom Glaubensbekenntnis festgestellt; doch enthält das Österr. Bürgerl. Gesetzbuch in den §§. 123-136 ein besonderes Eherecht für J. im Anschlusse an den Talmud. Auch die neueste
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0794,
von Einfuhrzollbis Eingesandt |
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andere deutsche Gesetzbücher als E.
das gesamte Frauengut, welches dem ehemänn-
^ lichen Nutzungs- und Verwaltungsrecht unterwor-
sen ist. Den Gegensatz dazu bildet das vorbeh al-
ten e Gut. Der Entwurf des Deutschen bürgerlichen
Gesetzbuches
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0354,
Eheschließung |
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verbundene Eheleute erlläre, sondern
daß sie kraft dieses Gesetzes nunmehr rechtmäßig
verbundene Ehelcute seien (§. 1318). Diese Ände-
rung entspricht ebenso wie die Überschrift des ganzen
von der Ehe handelnden Abschnittes ("Bürgerliche
Ehe
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0121,
von Lettres de cachetbis Letztwillige Verfügung |
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. Privatpersonen aus Gunst zur Verfügung gestellt. – Vgl. Mirabeau, Des lettres de cachet et des prisons d‘État (Par. 1782).
Letze, Letzinen, s. Burg (Bd. 3, S. 752 b u. 751 b).
Letzlingen, Dorf im Kreis Gardelegen des preuß. Reg.-Bez
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0166,
Gericht (Strafsachen) |
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höchsten Gerichtshofs nicht auf das Reichsrecht, sondern lediglich auf das Landesrecht, und ebendarum hielt man, solange es an einem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch für ganz Deutschland noch fehlt, diese Konzession an die Bundesstaaten für unbedenklich
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0510,
von Oblationbis Oboe |
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. Gesetze vom 24. April 1874 und das ungar. Gesetz vom 19. Juni 1876 eingeschlagen; auf ihn hat das Einführungsgesetz zur Deutschen Konkursordn. §. 17 die Landesgesetzgebung verwiesen. Auf diese Weise behilft man sich zur Zeit in Deutschland auch mit den
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0726,
Österr.-Ungarische Monarchie (Gerichtswesen. Unterrichtswesen. Kirchenwesen) |
Öffnen |
das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (s. d.). Das Gefängniswesen steht unter den Staatsanwaltschaften und dem Justizministerium.
II. In Ungarn wird die Rechtspflege gehandhabt in erster Instanz von 65 königl. Gerichtshöfen und den ihnen unterstehenden 385
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0323,
Deutschland und Deutsches Reich |
Öffnen |
das bedeu-
tendste Ergebnis der Session war jedoch die Annahme
des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Am 17. Jan. 1896 dem
Reichstage vorgelegt, wurde es vom 8. bis 6. Febr.
in erster Lesung behandelt; hierauf fanden eifrige
Kommissionsberatungen statt, und 19
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Römisches Reichbis Romont |
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ist. Einzelne Institute german. Rechts sind neben dem R. R. auch in Deutschland bestehen geblieben und neue Rechtsinstitute sind entstanden. (S. Deutsches Recht.) Sie bilden zusammen mit dem R. R. das Bürgerliche Recht (s. d.) in den Ländern des Gemeinen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
Deutsches Recht |
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mit einem Bürgerlichen Gesetzbuch von 1811, das vielfach, namentlich in der Schweiz, Nachahmung fand. Die Rhein- ^[folgende Seite]
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Kautionshypothekbis Kautionsversicherung |
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263
Kautionshypothek – Kautionsversicherung
Verletzten neben den Rechtsmitteln gegen den Verpflichteten noch ein anderer Anspruch, sei es gegen eine andere Person (K. durch Bürgen) oder an eine Sache (K. durch Pfand, Hinterlegung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0892,
Bestattung (der Toten) |
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besondere behördliche Leichenpässe erforderlich; die Kirchhöfe sind in Deutschland meist konfessionell, in Württemberg, Baden, Hessen und einzelnen preuß. Gebietsteilen (linkes Rheinufer, Nassau, Berg) stehen sie im Eigentum der bürgerlichen Gemeinden
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0672,
von Rechtsdrehungbis Rechtseinheit |
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, für das gerichtliche Verfahren durch die am 1. Okt. 1879 in Kraft getretenen Reichsjustizgesetze (s. Justizgesetze, deutsche) erreicht. Das Deutsche Bürgerliche Gesetzbuch, welches die gestellte Aufgabe für das bürgerliche Recht zum Abschluß bringen soll, liegt
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0678,
von Rechtspraktikantbis Rechtssprecher |
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. Der Hauptrepräsentant der ersten ist Savigny, welcher in seiner berühmten Schrift vom «Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft» (Heidelb. 1814) dem von Thibaut und andern Juristen vertretenen Begehren nach einem Deutschen bürgerlichen Gesetzbuch
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0742,
von Maizenabis Maklervertrag |
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. Erythräa.)
* Makler. In Deutschland beseitigt das Börsen-
gesetz vom 22. Juni 1896 und der Entwurf eines
neuen Handelsgesetzbuches, dem Verlangen von
Theorie und Praxis entsprechend, die amtlichen
Handelsmakler. Jede amtliche
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0763,
von Senckelbis Serpa Pinto |
Öffnen |
); >Neue Untersuchungen über die auf da-) Ermessen einer dritten Person gestellten letztwilligen Verfügungen nach gemeinem Zivilrecht und "dem italienischen bürgerlichen Gesetzbuch« (Bologna 1869);
Institutionen des römischen Rechts unter
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Sächsisches Erzgebirgebis Sachverständige |
Öffnen |
das
Königreich wachsen ein, in den übrigen Ländern
S. R. nicht recipiertes bürgerliches Gesetzbuch er-
halten , und im Prozeß gilt für ganz Deutschland
ausschließlich die Reichs-Civilprozeßordnung. -
Vgl. V. G. Schmidt, Vorlesungen über das im
Königreich
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0422,
von Allgäubahnbis Allia |
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. Der Verband hat seinen Sitz in Berlin und zahlreiche
Ortsgruppen und giebt die Wochenschrift «Alldeutsche Blätter» heraus.
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0591,
von Gracianbis Grad |
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. das Gesetzbuch des Modegeschmacks, das auch in Italien, Frankreich und Deutschland Nachahmung fand. Sein Einfluß wirkte um so verderblicher, je größer der innere Gehalt seiner Schriften war, welche trotz ihrer abschreckenden Form auch noch den
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Pfälzer Weinebis Pfand |
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) unterschieden; letztere ist also ein Pfandrecht ohne Besitzübertragung (s. Hypothek). Für den Fall, daß über die Hypothek von dem Grundbuchamt ein Hypothekenbrief ausgestellt wird, hat der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs den Ausdruck
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0524,
von Quittungsbogenbis Quoy et Gai. |
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eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 270) hat der Schuldner die Kosten der Q. zu tragen, wofern sich nicht aus dem zwischen Gläubiger und Schuldner bestehenden Rechtsverhältnis etwas andres ergibt.
Quittungsbogen, s. Aktie, S. 263
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0682,
von Reichsgesundheitsamtbis Reichshofrat |
Öffnen |
der Verfassung aufgezählt (s. Deutschland, S. 837), und zahlreiche R. sind bereits erlassen (s. Deutsches Recht). Der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgearbeitet und veröffentlicht (Berl. 1888). Auch die Motive (Berl. 1888, 5 Bde) sind
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Schriftgranitbis Schriftstellervereine |
Öffnen |
Grund- und Hypothekenbüchern u. dgl. Nach dem Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 683) ist ein Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis ohne Angabe eines besondern Verpflichtungsgrundes nur dann gültig, wenn es von dem Schuldner
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0231,
von Grâcebis Gracian |
Öffnen |
übertragen wurden. Dagegen scheiterte auch jetzt wieder der von Gajus G. in Gemeinschaft mit seinem Kollegen Marcus Fulvius Flaccus gemachte Vorschlag, die bisher Meistberechtigten unter den italischen Bundesgenossen zu Bürgern zu machen und den andern
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0471,
von Kockenbis Kodor |
Öffnen |
getragen. Auf diesem Boden steht auch
das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (s. d.) für
Österreich. Das 19. Jahrh, ist das Jahrhundert der
erstarkten Nationalitäten und damit zusammenhän-
gend der K. DieFranzösische Revolution schloß ab mit
dem
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0740,
von Kriegsseuchenbis Kriegswissenschaften |
Öffnen |
. Für einzelne Fälle droht das Militärstraf-
gesetzbuch die Todesstrafe an, fo z. V. gegen den,
der Festungen, Pässe, besetzte Plätze, deutsche oder
verbündete Truppen, oder einzelne Offiziere oder
Soldaten u. s. w. in feindliche Gewalt bringt
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Schuldisciplinbis Schuldübernahme |
Öffnen |
. Mai
1868 ein darauf bezügliches Gesetz. Nach ß. 1 des-
selben wurde der Personalarrest als Erckutions-
mittel in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten insoweit
nicht mehr gestattet, als dadurch die Zahlung einer
Geldsumme oder die Leistung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0702,
von Lachnerbis Laibach |
Öffnen |
verschiedener großer Schiffahrts-
unternehmungen; C. Ferd. Laeisz ist Vorsitzender
der See-Berussgenossenschaft und seit 1895 Präses
der hamburgischen Handelskammer. Die Reederei
besitzt die größten Segelschiffe Deutschlands, deren
schnelle Reisen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0772,
von Rezatbis Rezonville |
Öffnen |
von Passagiergut seitens der Gastwirte, im Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 626 ff.) "Einbringung von Sachen bei Gastwirten" genannt. Die Wirte haften wegen des Verlustes und der Beschädigung der bei ihnen Angebrachten Sachen, es sei denn
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0501,
von Klimaxkesselbis Koch |
Öffnen |
Erläuterung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuches«, Heft 4, das. 1889); ferner mit Struckmann: »Die Zivilprozeßordnung für das Deutsche Reich etc. erläutert« (5. Aufl., das. 1886) und »Die preußischen Ausführungsgesetze zu den
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0790,
von Paulus Diaconusbis Pausanias |
Öffnen |
einen Schaden anrichtete, d. h. wenn nach der Art des Tiers nicht zu vermuten war, daß dasselbe jemand auf solche Weise schädigen werde. Neuere Gesetze und so auch der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 734) statuieren in diesen Fällen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0963,
von Überfruchtungbis Überlieferung |
Öffnen |
, wie das Rechtssprichwort sagt: "Wer den bösen Tropfen genießt, genießt auch den guten"; auch im Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 862) anerkannt. Vgl. A. B. Schmidt, Das Recht des Überhangs und Überfalls (Bresl. 1886).
Überhitzt
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1015,
von Ungerade Zahlbis Unguentum |
Öffnen |
gemacht hat. Außerdem nennen wir von ihm: "Die Ehe in ihrer welthistorischen Entwickelung" (Wien 1850); "Über die wissenschaftliche Behandlung des österreichischen gemeinen Privatrechts" (das. 1853); "Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0536,
von Lippebis Lithoklasen |
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« (das. 1881,3. Aufl. 1888); »Der Zweckgedanke im Strafrecht« (Marb. 1882); »Die Grenzgebiete zwischen Privatrecht und Strafröcht. Kriminalistische Bedenken gegen den Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich« (Berl. 1889). Zur Förderung
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0483,
Illegitimität (gesetzliche Bestimmungen in Deutschland u. Österreich) |
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.
2) Österreich-Ungarn . Das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch bestimmt (§ 163ff.), daß als Vater eines unehelichen Kindes derjenige angenommen werde, von dem gerichtsordnungsmäßig bewiesen wird, daß er mit der Mutter
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0367,
von Alexander Johann I. (Fürst v. Rumän.)bis Alexander I. Pawlowitsch (Kaiser v. Rußl.) |
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Mißbräuchen der Statthaltergewalt durch Gesetze Einhalt. Das Vorrecht der Adligen, daß ihre Erbgüter in keinem Falle zur Strafe eingezogen werden konnten, erhob er zum allgemeinen Recht. An einem bürgerlichen Gesetzbuch ließ er arbeiten. Viel hat
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0151,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
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kollegialisch eingerichtete Bezirksgerichte und 105 Gerichtsämter (im Schönburgischen erst mit 1. Juni 1865). Ein neues Strafgesetzbuch wurde 1856, ein neues bürgerliches Gesetzbuch 1865 eingeführt. 1861 fielen die Vorrechte der Innungen, und Handels
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0328,
von Diazbis Dienstpflicht |
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), "Lehrbuch der spe-
ciellen Patbologie und Therapie für Tierärzte"
(2. Aufl., ebd. 1892), "Die Gewährleistung beim
Viebbandel und das Währschaftssystem im Entwürfe
des Bürgerlichen Gesetzbuchs" (ebd. 1895).
*Dieckhoff, Aug. Wilh., starb 12
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Hoensbroechbis Hohenlohe-Schillingsfürst (Chlodw. Karl Victor, Fürst zu) |
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er wiederholt das Wort, so in der
Beratung der Umsturzvorlage, des Kolonial- und
Marincetats und der Währungsfrage im Reichstage
und preuß. Landtage. Sodann gelang es, unter seiner
Amtsführung das neue Bürgerliche Gesetzbuch für
Deutschland zu
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Adonischer Versbis Adoption |
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, oder von diesem sechs Jahre lang ununterbrochen während ihrer Minderjährigkeit alimentiert worden sind. Das sächsische bürgerliche Gesetzbuch erfordert neben einem gerichtlichen Vertrag die Genehmigung des Landesherrn, der jedoch auch von dem Erfordernis
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0338,
von Alfonsinebis Alfred |
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Österreich und Deutschland an. Als er 1883 von einem Besuch bei Kaiser Wilhelm, der ihn zum Chef eines Ulanenregiments ernannte, auf dem Rückweg nach Spanien über Paris reiste, wurde er daselbst 29. Sept. vom Pöbel gröblich beschimpft. A. bewies
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0290,
von Balkenbis Ball |
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, in welche der Balken eingelassen wird, ist nach gemeinem Recht zur Reparatur derselben nicht verbunden. Das österreichische bürgerliche Gesetzbuch (§ 487) bestimmt, daß derjenige, welcher die Einfügung des Balkens zu dulden hat, die Mauer oder Wand
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
Ehe (Auflösung) |
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Abhilfe ein dringenderes als auf demjenigen des ehelichen Güterrechts. Das in Vorbereitung befindliche allgemeine deutsche bürgerliche Gesetzbuch wird auch hier die so nötige Rechtseinheit bringen (s. Güterrecht der Ehegatten). Im übrigen schulden sich
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0232,
Gesetz |
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besondere Erfordernisse geknüpft ist), teils auf die verschiedenartige Thätigkeit der erstern (Verwaltungs-, Polizeigesetze), auf die hierzu erforderlichen Behörden (Organisationsgesetze) und auf die von den Bürgern deshalb aufzubringenden Mittel (Finanz
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Inhaftierenbis Inhalationskuren |
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ausdrücklich von der Genehmigung der Staatsregierung abhängig gemacht; so nach dem preußischen Gesetz vom 17. Juni 1833, der österreichischen Verordnung vom 24. Dez. 1847, dem badischen Gesetz vom 5. Juni 1860, dem sächsischen bürgerlichen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0438,
von Meistbegünstigungsklauselbis Meistergesang |
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. ein kolossales Panorama, welches den Rheinübergang des Generals Hoche bei Neuwied darstellt.
Meistergesang, die aus dem mittelalterlichen Minnegesang in Deutschland hervorgegangene Lyrik, welche im 14., 15. und 16. Jahrh. und zwar fast
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0590,
von Ratifizierenbis Rationalismus |
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oder Genehmhaltung gebräuchlich. Der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 127) gebraucht dafür den Ausdruck Genehmigung (s. d.).
Ratihabition (lat.), s. Genehmigung.
Rätĭkon, Gebirgskette der Zentralalpen, die sich am Schlapiner
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Rechtsbeistandbis Rechtshilfe |
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und Kempner, Berl. 1872 ff.).
Rechtsbeistand, s. Rechtsanwalt.
Rechtsbücher, im allgemeinen s. v. w. Gesetzbücher, namentlich aber Bezeichnung für mittelalterliche Zusammenstellungen der in Deutschland geltenden Rechtssätze, Privatarbeiten, welche
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Servitutbis Servius Tullius |
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eines Grundstücks in einzelnen Beziehungen zum Gegenstand einer Dienstbarkeit für eine bestimmte Person gemacht werden. Der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs spricht in solchen Fällen von "beschränkten" persönlichen Dienstbarkeiten
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0020,
Uruguay (Geschichte der Republik) |
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beteiligt sich in erster Linie England, dann Frankreich, Deutschland, Brasilien, Spanien, die Vereinigten Staaten und Italien. Eisenbahnen standen 1887: 556 km im Betrieb, Telegraphen 1870 km. Die Post beförderte 1886: 11,417,597 Gegenstände. Landesmünze
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0309,
von Wächterliedbis Wächter-Spittler |
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); »Der Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen« (Leipz. 1853); »Das königlich sächsische und das thüringische Strafrecht« (Stuttg. 1857-58); »Die bona fides, insbesondere bei der Ersitzung des Eigentums« (Leipz. 1871,: »Pandekten« (hrsg
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0566,
von Westw.bis Wetter |
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, daß aus einem Spiel nicht
geklagt werden kann, während der Vertrag einer W. klagbar ist. Der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs
(§ 664) versagt der W., welche er dem Spiel gleichstellt
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Wittumbis Witwenkassen |
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Monats seit Beendigung der frühern Ehe eine weitere Ehe schließen dürfen; doch ist Dispensation zulässig, eine Bestimmung, welche auch in den Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1241) übergegangen ist. Die vermögensrechtliche Stellung
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0554,
von Manahikibis Mangischlak |
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Tübingen berufen, an welcher er 1867 auch die Professur für württembergisches Recht übertragen erhielt. Als Mitglied der Reichskonnnission für die Ausarbeitung des Entwurfs eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuches hat er an den Arbeiten derselben
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0083,
von Abwehrbis Abweichung |
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für das Privatrecht die Widerrechtlichkeit der Handlung und folgeweise eine
Verpflichtung zum Schadenersatz auf, wie in allen Rechten, so auch nach dem Deutschen Entwurf eines Bürgerlichen
Gesetzbuchs §. 191. Nach demselben (§. 192 zweite Lesung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0124,
Actio |
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Recht bestehen noch in einem großen Teil Deutschlands die vom Deutschen Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs aufgegebenen Ehescheidungsstrafen (s. d.); ferner treten die Strafklagen da in die Erscheinung, wo unter dem Namen des Schadenersatzes auf mehr
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Anwenderechtbis Anzeige |
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. Der Widerruf ist nicht mehr zulässig, wenn der Angewiesene dem Anweisungsempfänger gegenüber die A. auch nur angenommen hat. Hat er sie angenommen, so kann er nach Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch von dem Anweisenden, noch bevor er leistet, Vorschuß
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0837,
von Bernhardybis Bernicla |
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von Gortyn» (ebd. 1886), «Verwandtschaftsnamen und Eheformen der nordamerik. Volksstämme» (Rostock 1889), «Kauf, Miete und verwandte Verträge» (Heft 12 der «Beiträge zur Erläuterung und Beurteilung des Entwurfes eines bürgerlichen Gesetzbuches", hg
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Bingöl-Daghbis Binnenschiffahrt |
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ergänzenden Gesetzen (Mannh. 1879), Bemerkungen zu dem Entwurf eines Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (im «Sächs. Archiv für Civilrecht und Prozeß», 1891).
Bingöl-Dagh (Bingöl-Kala, d. h. Gebirge der tausend Quellen), großer vulkanischer Gebirgszug
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0052,
von Deutsche Reichsparteibis Deutsche Ritter |
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der noch jetzt in Frankreich übliche Ausdruck: "C'est un vieux reitre".
Deutscher Entwurf, s. Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich.
Deutscher Handelstag. Die Handels- und Gewerbekammern (s. d.) haben die Interessen von Handel und Gewerbe zu
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Feuerbach (Paul Joh. Anselm, Ritter von)bis Feuerballen |
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und auch in einigen andern deutschen
Staaten angenommen wurde, noch zu erwähnen die
Umarbeitung des Ooäs ^poiLou zu einem allge-
meinen bürgerlichen Gesetzbuch für Bayern, welche
er 1807 auf ko'nigl. Befehl unternahm, die aber nicht
in Wirksamkeit
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0971,
Forderungsrecht |
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969
Forderungsrecht
zelnen. Aber auch bei einer Vereinigung zu einzelnen !
Handelsgeschäften für gemeinschaftliche Rechnung
sind die Gesellschafter nach dem Deutschen Handels- ^
gesetzbuch Dritten gegenüber solidarisch berechtigt, !
wenn
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0018,
von Frachtführerbis Frachtvertrag |
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-
tern zum Empfänger bei Ausstellung eines Lade-
scheins (s. d.) nach diesem beurteilt wird. Nach
§. 51 der Verkehrsordnung für die Eisenbahnen
Deutschlands vom 15. Nov. 1892 und der im
wesentlichen gleichlautenden Betriebsreglements
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0207,
Französische Stellung |
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die Konstitution von 1791 erkannte die Notwendig-
keit eines allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches an,
und die Strafprozeßordnung vom 29. Sept. 1791,
welche die Umgestaltung des Verfahrens nach engl.
Muster bestätigte, sowie ein Strafgesetzbuch
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0380,
von Frondienstebis Fronleichnamsspiele |
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, überhaupt die nach dem Straf-
gesetzbuch crzwingbare Hilfeleistung bei öffentlichen
Notständen, die Stellung von Fuhren für militär.
Zwecke u. s. w.) aus einem böhern Gesichtspunkte
auf. Auch sind nach der Ausbildung der Gelowirt-
schaft
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 1016,
von Giengenbis Giers |
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erwähnen: "Der Humor im deutschen Recht"
(ebd. 1871; 2. Aufl. 1887), "Johannes Althusiusund
die Entwicklung der naturrechtlichen Staatstheorien"
(Vresl. 1880), "Der Entwurf eines bürgerlichen
Gesetzbuchs und das deutsche Recht" (Lpz. 1889).
Auch ist G
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0932,
von Mißbrauchbis Mißheirat |
Öffnen |
, daß Geburten ohne menschliche Form und Bildung auf Familienrechte und bürgerliche Rechte keinen Anspruch haben, aber, sofern sie leben, ernährt und so viel als möglich erhalten werden müssen. Das Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch beurteilt Geburten, welche so
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0736,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte) |
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aufkommen. Die Regierung brachte drei Gesetzentwürfe ein: das Ehegesetz sollte das Eherecht des bürgerlichen Gesetzbuches wiederherstellen, die Gerichtsbarkeit in Ehesachen den Geistlichen abnehmen und den weltlichen Gerichten zurückgeben
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